
Industriegeländer – nach SIA 358, steckbar, variabel.
Das Schutzgeländer für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Für Rampe, Treppe und Podest.
Swiss Made
Nach SIA 358
Ab Lager lieferbar
Steckbar & demontierbar
Industriegeländer Flex – auf einen Blick.
Das Industriegeländer Flex ist ein Schutzgeländer nach SIA 358 für Gewerbe und Industrie: steckbar, neigbar, feuerverzinkt mit Edelstahl-Verbindungsmitteln.
Ab CHF 139 pro Meter
Normgerecht nach SIA 358
Neigung stufenlos einstellbar
Steckbar mit Konsolen – einfach demontierbar
Feuerverzinkt, Verbindungsmittel Edelstahl
Ab Lager verfügbar

Unsere Industriegeländer-Produkte

Industriegeländer

Industriegeländer Einzelteile

Palettenschleuse
Mehr über das Industriegeländer Flex.
Variabel: Neigung stufenlos einstellbar -- passt an Treppen, Rampen, Zwischenböden und Laderampen gleichermassen.
Praktisch: Mit Konsolen als Steckgeländer montierbar. Muss mal eine Lieferung durch? Einfach rausstecken und wieder einsetzen.
Individuell: Als Bausatz in deiner Wunschlänge -- du montierst selbst, wir liefern alles fix und fertig.
Das Industriegeländer in der Praxis
Technische Daten im Überblick

Technische Daten
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Höhe | 1'110 mm (inkl. 110 mm Fussleiste) |
| Tragfähigkeit | 120 kg/m |
| Pfosten | Stahlrohr 40×40×2 mm |
| Handlauf / Knieleiste | Stahlrohr 45×45×2 mm |
| Fussleiste | 2 mm Stahlblech gekantet, 110 mm hoch |
| Konsolen | 6 mm Stahlblech |
| Oberfläche | Feuerverzinkt, Verbindungsmittel aus Edelstahl |
| Prüfung | Vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) geprüft |
| Mindestlänge | Ab 0.7 m, konfigurierbar auf 0.1 m genau |
| Lieferzeit | Termin siehst du in der Kasse |
Referenzprojekte aus der Praxis

Aufbau- und Verwendungsanleitung
Unser Industriegeländer entspricht sämtlichen Schweizer Normen. Für den sicheren Aufbau haben wir alle wichtigen Punkte in der Aufbau- und Verwendungsanleitung zusammengefasst.
Statisch geprüft & BauPG-konform
Das Industriegeländer Flex ist statisch geprüft und nach SIA 358 ausgelegt. Es ist zusätzlich nach dem Bauproduktegesetz (BauPG) geprüft.
Vorschriften für Industriegeländer
An Maschinen und Anlagen ab 0.5 m Absturzhöhe: Geländer Pflicht (sonst SIA 358: ab 1.0 m)
Mindesthöhe 1.1 m nach SN EN ISO 14122-3 (Empfehlung der SUVA), unseres: 1.11 m
Knieleiste + Fussleiste 10 cm erforderlich
Punktlast 1000 N (ca. 100 kg)
BauPG-konform – BBL geprüft
Häufige Fragen
Ja. Schutzgeländer, Sicherheitsgeländer, Absturzsicherung: Gemeint ist dasselbe. An Zugängen zu Maschinen und Anlagen braucht es schon ab 0.5 m Absturzhöhe ein Geländer von mindestens 1.1 m (SN EN ISO 14122-3). Unseres ist 1.11 m hoch, mit Knie- und Fussleiste, nach SIA 358.
An Zugängen zu Maschinen und Anlagen ab 0.5 m Absturzhöhe (SN EN ISO 14122-3, Empfehlung der SUVA). Sonst nach SIA 358 ab 1.0 m.
Ja – mit Konsolen montierbar und einfach temporär demontierbar. Ideal für Bereiche, die zeitweise frei zugänglich sein müssen.
1.11 m, also über der Mindesthöhe von 1.1 m nach SN EN ISO 14122-3 (Empfehlung der SUVA). Mit Knieleiste und 10 cm Fussleiste.
Ja – als Treppengeländer, Rampengeländer oder Laderampen-Sicherung einsetzbar. Neigung stufenlos einstellbar.

ECHTE ARBEIT.
EHRLICHE WORTE.
Wir unterstützen Hand- und Heimwerker bei ihren Projekten – das Feedback unserer Kunden ist unser täglicher Antrieb.
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