Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch die AMBOSS Metallbau AG (nachfolgend „AMBOSS“) angebotenen Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Mit Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote von AMBOSS sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.
2.3 Die nach der Bestellung automatisch versandte Bestellbestätigung dient ausschliesslich der Bestätigung des Eingangs und stellt keine Annahme dar.
2.5 Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch AMBOSS zustande.
2.6 Legt AMBOSS dem Kunden bei individuellen Konstruktionen eine Skizze oder Konstruktionsunterlage zur Freigabe vor, kommt der Vertrag erst mit der ausdrücklichen Bestätigung (Freigabe) durch den Kunden zustande. Massgebend ist jeweils der Inhalt der bestätigten Unterlagen.
2.7 Die technische Prüfung der freigegebenen bzw. bestätigten Unterlagen liegt in der Verantwortung des Kunden.
3. Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt schweizweit bis Bordsteinkante.
3.2 Der Lieferort muss auf National-, Kantons- und/oder Gemeindestrassen mit LKW frei erreichbar sein.
3.3 Der Liefertermin wird im Voraus mit dem Kunden vereinbart und nach Freigabe der Vertragsunterlagen sowie Zahlungseingang bestätigt.
3.4 Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich und begründen keine rechtlichen Ansprüche.
3.5 Ist der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht vor Ort, darf die Lieferung abgestellt werden. Sie gilt damit als zugestellt, das Risiko geht auf den Kunden über.
4. Abnahme / Gewährleistung
4.1 Die Abnahme hat durch den Kunden bei Lieferung und vor Montage zu erfolgen.
4.2 Sichtbare Mängel sind spätestens innert eines Arbeitstages nach Lieferung zu melden. Für verdeckte Mängel gilt eine Garantiefrist von fünf Jahren.
4.3 Für die visuelle Beurteilung von Glas gilt die SIGAB-Richtlinie 006 ‹Visuelle Beurteilung von Glas am Bau›.
4.4 Für die Beurteilung der Oberflächen gilt das AM-Suisse Merkblatt TK 003 «Feuerverzinken und Duplex-Systeme», Aussenbereich, mittlere Mindestanforderungen.
4.5 Bei Lackschäden bis 0.5% der Oberfläche wird Farbe zur Ausbesserung vor Ort mitgeliefert.
4.6 Masstoleranzen richten sich nach SN EN ISO 13920:1997 Klasse CG.
5. Gebrauchsleihe Leihboxen
5.1 Leihboxen (Montage- Niet- und Ausmessbox) und deren Inhalt bleiben während der gesamten Dauer der Gebrauchsleihe uneingeschränktes und unverkäufliches Eigentum der AMBOSS Metallbau AG.
5.2 Leihwerkzeuge dürfen ausschliesslich zur Montage und zum Messen der gelieferten Geländer gemäss Bestimmung verwendet werden.
5.3 Die Leihdauer beträgt 5 Arbeitstage ab und mit Liefertag bis und mit Rücksendetag.
5.4 Bei verspäteter Rücksendung wird eine Mahngebühr von 50 Fr. pro Kalendertag für die Montagebox und 5 Fr. pro Kalendertag für die Niet- und Ausmessbox verrechnet.
5.5 Übermässige Verschmutzungen der Boxen oder deren Inhalt werden mit 120 Fr./Std. für Reinigung verrechnet.
5.6 Bei Verlust oder Beschädigung der Leihboxen oder deren Inhalt werden die Wiederbeschaffungspreise gemäss folgender Liste verrechnet: metallbauxpress.ch/boxen.
6. Nutzungsvereinbarung Geländer
6.1 Geländer werden ausschliesslich als Absturzsicherung mit einer Nutzlast von maximal 0.8 kN/m gemäss SIA 261 genutzt.
6.2 Die Montage erfolgt auf tragfähigem Untergrund gemäss statischen Vorgaben.
6.3 Der Kunde ist verantwortlich für Planung, Montage, Sicherheit und Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
7. Besondere Bestimmungen metallbauXpress.ch
7.1 Der Kunde ist alleinig für die Planung und Anwendung der bestellten Produkte zuständig.
7.2 AMBOSS übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit, Statik oder Gebrauchstauglichkeit der bestellten Produkte.
8. Haftungsausschluss
8.1 Ein sicherer Montageprozess und die nötigen Hilfsmittel dazu sind durch den Montierenden zu definieren. Bei Unfällen ist ausschliesslich der Montierende haftbar.
8.2 Für Schäden, welche an oder durch die gelieferten Werkzeuge oder Bauteile entstehen, ist ausschliesslich der Besteller haftbar.
8.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für allfällige Bewilligungen, Prüfungen oder Abnahmen durch Behörden oder Dritte.
9. Widerruf
9.1 Es besteht kein Widerrufsrecht.
10. Gerichtsstand
10.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuheim (Zug). Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
© AMBOSS Metallbau AG, Juni 2026. Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen.