Vorschriften bei Industriegeländern
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Vorschriften bei Industriegeländern

SUVA-Normen, SN EN ISO 14122 und SIA 261 – was du im Industrie- und Gewerbebereich beachten musst.

Andere Regeln als im Wohnbau

Industriegeländer müssen andere Normen erfüllen als Geländer im privaten Wohnbau. Massgebend sind die SUVA-Dokumente – insbesondere das Merkblatt 44006.D «Geländer an ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen» – sowie die Norm SN EN ISO 14122. Hier findest du die wichtigsten Anforderungen im Überblick.

Ab wann wird ein Arbeitssicherheits-Geländer benötigt?

Im Industrie- und Gewerbebereich ist bereits ab 500 mm Absturzhöhe ein festes Geländer Pflicht. Im Vergleich dazu gilt im privaten Wohnbau erst ab 1'000 mm Absturzhöhe eine Geländerpflicht gemäss SIA 358.

Sobald Mitarbeitende an einer Absturzkante arbeiten oder regelmässig vorbeigehen, muss die Stelle mit einem normkonformen Geländer gesichert werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Produktionshalle, ein Lager oder eine Laderampe handelt.

Anforderungen an die Gestaltung

Gemäss SUVA 44006.D und SN EN ISO 14122-3 müssen Industriegeländer folgende Anforderungen erfüllen:

Mindesthöhe 1.1 m

Gemessen ab Oberkante Boden bis Oberkante Handlauf.

Maximaler Pfostenabstand 1.5 m

Damit die Stabilität des Geländers gewährleistet ist.

Gebrauchslast 80 kg/m, Bruchlast 120 kg/m

Gemäss SIA 261 – die statische Mindestbelastbarkeit.

Knieleiste + Fussleiste (min. 100 mm)

Eine Knieleiste zwischen Handlauf und Fussleiste ist zwingend. Die Fussleiste muss mindestens 100 mm hoch sein.

Max. 500 mm Abstand

Zwischen Handlauf, Knieleiste und Oberkante Fussleiste dürfen maximal 500 mm liegen.

Max. 180 mm horizontaler Abstand bei vertikalen Füllstäben

Der lichte Abstand zwischen vertikalen Füllstäben darf 180 mm nicht überschreiten.

Handlauf-Unterbrechung: 50–120 mm

Bei Unterbrüchen im Handlauf (z. B. an Pfosten) ist ein Spalt von 50 bis 120 mm zulässig.

SUVA Diagramm – Anforderungen Industriegeländer gemäss 44006.D

SUVA-Darstellung der Anforderungen

Die nebenstehende Grafik zeigt die wichtigsten geometrischen Anforderungen an Industriegeländer gemäss SUVA-Merkblatt 44006.D. Beachte insbesondere die Mindesthöhe von 1.1 m, die Positionen von Knieleiste und Fussleiste sowie die zulässigen Abstände.

Weiterführende Informationen

Die folgenden externen Quellen liefern dir die vollständigen Vorschriften und Erläuterungen:

  • <a href="https://www.suva.ch/de-ch/download/dokument/gelaender-an-ortsfesten-zugaengen-zu-maschinellen-anlagen/standard-variante--44006.D" target="_blank" rel="noopener">SUVA Merkblatt 44006.D – Geländer an ortsfesten Zugängen (PDF)</a>
  • <a href="https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/sichere-lagerung-und-innerbetrieblicher-verkehr/innerbetriebliche-verkehrswege-sicher-gestaltet/gelander-auf-die-hohe-kommt-es-an" target="_blank" rel="noopener">SUVA – Geländer: auf die Höhe kommt es an</a>
  • <a href="https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz-und-Verordnungen/Wegleitungen/wegleitung-zur-argv-4.html" target="_blank" rel="noopener">SECO – Wegleitung zur ArGV 4 (Industrielle Betriebe)</a>
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Häufige Fragen

Im Industrie- und Gewerbebereich ist bereits ab 500 mm Absturzhöhe ein festes Geländer Pflicht. Im Wohnbau gilt die Pflicht erst ab 1'000 mm.

Gemäss SUVA und SN EN ISO 14122-3 muss ein Industriegeländer mindestens 1.1 m hoch sein – gemessen ab Oberkante Boden bis Oberkante Handlauf.

Die wichtigsten Normen sind SN EN ISO 14122 (ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen), das SUVA-Merkblatt 44006.D und SIA 261 für die statischen Anforderungen. Ergänzend gelten die ArGV 4 und die EKAS-Richtlinien.

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