
Vorschriften bei Industriegeländern
SIA 358, SIA 261 und das Arbeitsgesetz – was du im Industrie- und Gewerbebereich beachten musst.
Andere Regeln als im Wohnbau
Industriegeländer müssen andere Normen erfüllen als Geländer im privaten Wohnbau. Massgebend sind das Arbeitsgesetz (ArGV 4) und die Norm SIA 358; die SUVA konkretisiert die Anforderungen im Merkblatt 44006.D «Geländer an ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen». Hier findest du die wichtigsten Anforderungen im Überblick.
Ab wann wird ein Arbeitssicherheits-Geländer benötigt?
Im Industrie- und Gewerbebereich ist bereits ab 500 mm Absturzhöhe ein festes Geländer Pflicht. Im Vergleich dazu gilt im privaten Wohnbau erst ab 1'000 mm Absturzhöhe eine Geländerpflicht gemäss SIA 358.
Sobald Mitarbeitende an einer Absturzkante arbeiten oder regelmässig vorbeigehen, muss die Stelle mit einem normkonformen Geländer gesichert werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Produktionshalle, ein Lager oder eine Laderampe handelt.
Anforderungen an die Gestaltung
Nach Arbeitsgesetz (ArGV 4), SIA 358 und dem SUVA-Merkblatt 44006.D müssen Industriegeländer folgende Anforderungen erfüllen:
Mindesthöhe 1.1 m
Gemessen ab Oberkante Boden bis Oberkante Handlauf.
Maximaler Pfostenabstand 1.5 m
Damit die Stabilität des Geländers gewährleistet ist.
Gebrauchslast 80 kg/m, Bruchlast 120 kg/m
Gemäss SIA 261 – die statische Mindestbelastbarkeit.
Knieleiste + Fussleiste (min. 100 mm)
Eine Knieleiste zwischen Handlauf und Fussleiste ist zwingend. Die Fussleiste muss mindestens 100 mm hoch sein.
Max. 500 mm Abstand
Zwischen Handlauf, Knieleiste und Oberkante Fussleiste dürfen maximal 500 mm liegen.
Max. 180 mm horizontaler Abstand bei vertikalen Füllstäben
Der lichte Abstand zwischen vertikalen Füllstäben darf 180 mm nicht überschreiten.
Handlauf-Unterbrechung: 50–120 mm
Bei Unterbrüchen im Handlauf (z. B. an Pfosten) ist ein Spalt von 50 bis 120 mm zulässig.

SUVA-Darstellung der Anforderungen
Die nebenstehende Grafik zeigt die wichtigsten geometrischen Anforderungen an Industriegeländer gemäss SUVA-Merkblatt 44006.D. Beachte insbesondere die Mindesthöhe von 1.1 m, die Positionen von Knieleiste und Fussleiste sowie die zulässigen Abstände.
Weiterführende Informationen
Die folgenden externen Quellen liefern dir die vollständigen Vorschriften und Erläuterungen:

Geländer bei Laderampen
Laderampen sind besonders gefährliche Absturzbereiche. Erfahre, welche Sicherungen die SUVA empfiehlt.

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Häufige Fragen
Im Industrie- und Gewerbebereich ist bereits ab 500 mm Absturzhöhe ein festes Geländer Pflicht. Im Wohnbau gilt die Pflicht erst ab 1'000 mm.
Nach Arbeitsgesetz (ArGV 4) und der Empfehlung der SUVA muss ein Industriegeländer mindestens 1.1 m hoch sein – gemessen ab Oberkante Boden bis Oberkante Handlauf.
Die wichtigsten Grundlagen sind die SIA 358 (Geländer und Brüstungen), das SUVA-Merkblatt 44006.D und SIA 261 für die statischen Anforderungen. Ergänzend gelten die ArGV 4 und die EKAS-Richtlinien.
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